*Dieser Beitrag enthält NATÜRLICH und SOWASVON Werbung für meinen Anwalt Johannes Rost aus Frankfurt. An diesem Interview hat keiner was verdient, weil man manchmal auch einfach nur nett ist und anderen Tipps geben will.
Wenn das Thema ein Sommerhit wäre, würde es im Radio rauf und runter laufen, aber auch so geht das Schreckgespenst Werbekennzeichnung verbunden mit Abmahnungen bei instagram ganz schön auf die Nerven! Ich habe mich deshalb mal wieder mit meinem Anwalt Johannes Rost, LL.M. zusammengesetzt, dessen Tätigkeitsschwerpunkt Urheber- und Medienrecht ist. Auf instagram hatte ich dazu aufgerufen, mir eure Fragen zu dem Thema zu schicken und hier kommen endlich die Antworten dazu! Das Foto ist übrigens ein altes von uns, aber ich wollte wenigstens ein Themen bezogenes Foto haben und keine Dekobilder 😉 .
Achso, bevor jetzt alle wild aufgescheucht den Beitrag verschlingen, ein kleiner Spoiler vorweg: die Pflicht zur Werbekennzeichnung betrifft im Grunde genommen niemanden, der seinen Blog/ instagram account ausschließlich Privat nutzt! Wer also nur ein paar Follower hat, noch nie Produkte von Firmen kostenlos geschickt oder Geld für einen Beitrag bekommen hat, kann an dieser Stelle das Notebook zuklappen und sich ein Eis holen (und ein Foto davon völlig sorgenfrei auf instagram teilen).
Für alle anderen werden Johannes und ich in einem Interview nur ganz kurz die Geschichte dahinter ankratzen und dann auf die Fragen von euch eingehen!
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